Etwa zwischen 20 und 21 Uhr erreicht die Kaltfront als erstes Vorarlberg und das Außerfern. In den folgenden Stunden breitet sich die Front weiter nach Osten und Südosten aus und erreicht den Großraum Wien um ca. 01:00 Uhr. Die Böen erreichen mit Durchzug der Kaltfront von Vorarlberg bis Niederösterreich sowie im Nordburgenland und im Grazer Bergland 90 bis 110, in Gewitternähe sind ganz vereinzelt auch 120 km/h möglich! Die stärksten Böen von 100 bis 110 km/h kündigen sich vom Großraum Wien über das Semmering-Rax-Gebiet bis zum Wechsel an. In prädestinierten Nordföhntälern von Osttirol bis zum Murtal ist mit Sturmböen zwischen 70 und 90 km/h zu rechnen.
Quelle: UWZ
Tipps und Hinweise zum Verhalten bei Sturm:
- Sichern Sie außenstehende Mülltonnen und schließen Sie Gartenmöbel weg. Bringen Sie auch Blumentöpfe und andere bewegliche Gegenstände auf Balkonen und Dachterrassen in Sicherheit.
- Parken Sie Ihren Wagen in der Garage oder mit großem Abstand von Häusern sowie Bäumen.
- Während eines Sturmes sollten Sie sich nicht draußen aufhalten, sondern in festen Gebäuden Schutz suchen!
- Keine unüberlegten Reparatur- oder Aufräumarbeiten! Warten Sie den Sturm ab!
- Meiden Sie ebenfalls die Nähe von Baugerüsten und baufälligen Häusern, von denen sich Gerüst- und Fassadenteile lösen könnten.
- Schließen Sie im Inneren des Gebäudes Fenster und Türen sowie Rollläden oder Fensterläden.
- Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie z. B. Hallen.
IM NOTFALL –> rufen Sie 122 !!
„vom Hochwasser eingeschlossene Person in Gebäude, Aufenthaltsort im Gebäude unbekannt“ – so lautete die Übungsannahme bei unser Monatsschulung im September. Nach einer kurzen Einweisung und einer Geräteschulung ging es dann für einige KameradInnen im Boot der ÖWR Unterach zu Wasser.
Gemeinsam mit den Kameraden der Wasserrettung wurden die Ankerpunkte für das Seil errichtet und die Korbtrage für den Transport vorbereitet, während der Vorarbeiten konnte dann auch die gesuchte Person gefunden werden. Anschließend wurde dann die Person mit der Korbtrage aus dem „überfluteten“ Gebiet gerettet.
Eine spannende Übung (Bilder dazu unten) – spezieller Dank nochmals an Wolfgang und Heinz der OS Unterach für die zur Verfügung gestellten Geräte und die tolle Durchführung.
Einsatzbericht:
Bereits mehrfach musste die FF Au-See zur Entfernung von Insektennestern in diesem Jahr ausrücken. So auch am Nachmittag des 24. August wieder.
Nachdem die Maßnahmen des Vortages leider nicht den gewünschten Erfolg erzielt hatten, wurde ein Teil der Isolierung entfernt.
Aufgrund der Lage und der gegebenen Gefährdung der Bewohner musste das Nest schlußendlich entfernt werden.
Datum: 24. August 2018
Alarmzeit: 12:45 Uhr
Einsatz Nummer: 2018006
Einsatzdauer: 1 Stunde 45 Minuten
Alarmierungsart: telefonische Alarmierung
Art: Technischer Einsatz klein
Einsatzort: Unterach, Oberleiten
Mannschaftsstärke: 3
Einsatzleiter: HBM Haustein St.
Fahrzeuge: KDO
Weitere Kräfte:
Einsatzbericht:
Kurz vor 18 Uhr wurden wir heute gemeinsam mit der Feuerwehr Unterach und der FF Buchenort zu einem (vermeintlichen) Wohnhausbrand alarmiert.
Nach Erkundung durch die Einsatzleitung konnte jedoch kein Brandereignis festgestellt werden, bei einer entsprechenden Rückfrage stellte sich heraus das es sich um einen Fehlalarm handelte.
Datum: 5. Juli 2018
Alarmzeit: 17:59 Uhr
Einsatz Nummer: 2018005
Einsatzdauer: 240 Stunden 21 Minuten
Alarmierungsart:
Art: Brandeinsatz
Einsatzort: Unterach
Mannschaftsstärke: 19
Einsatzleiter: HBI Schabelreiter
Fahrzeuge: FF Buchenort , KDO , KDO Unterach , LFB-A1 , MTF Unterach , Tank Unterach
Weitere Kräfte: ÖRK Unterach , Polizei Unterach
Die BH Salzburg-Umgebung hat heute mit sofortiger Wirkung eine Verordnung hinsichtlich der derzeit erhöhten Waldbrandgefahr erlassen:
Feueranzünden und Rauchen im Wald, in Waldnähe und dessen Gefährdungsbereich sind ab sofort im Flachgau verboten!
Die Böden sind auf Grund der Hitze, des Windes und der anhaltenden Trockenheit nicht ausreichend durchfeuchtet. Die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht in den kommenden Tagen weiterhin bestehen bleiben. Erst, wenn der Boden nach Regenfällen wieder ausreichend feucht ist, kann Entwarnung gegeben werden. Die Verordnung tritt mit heute in Kraft und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.
Bild- und Textquelle: Landesmedienzentrum Salzburg