Tipps für den Advent

Advent, Advent – ein Lichtlein brennt..

damit das auch so bleibt, hier ein paar Tipps für die Advents- und Weihnachtszeit:

  • lassen Sie brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt
  • Kerzen am Adventkranz nicht zu weit hinunterbrennen lassen
  • auf Sicherheitsabstand zu leicht brennbaren Materialien achten, z.B. Vorhänge
  • auf gute Standfestigkeit achten
  • Kerzen auf dürren Gestecken nicht wieder entzünden
  • Löschmittel bereithalten z.B. Kübel mit Wasser, Feuerlöscher

Sollte doch etwas passieren: zögern Sie nicht und rufen Sie sofort die Feuerwehr über den NOTRUF 122!

Waldbrandverordnung Bezirk VB in Kraft

Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN!

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Waldbrandverordnung_2025

Handykatastrophenwarnung ab Montag im Testbetrieb

„AT-Alert“ – die automatischen Katastrophen- bzw. Krisenwarnungen auf dem Handy im Falle von Unwettern, „bedrohlichen polizeilichen Situationen“ und technischen Gefahren wie Chemieunfällen – ist nun endgültig auf Schiene.

In Österreich startet mit 9. September 2024 die Testphase für das neue Bevölkerungswarnsystem, den sogenannten AT-Alert, bei der Testwarnungen an Mobiltelefone ausgesendet werden. Ab diesem Zeitpunkt kann es dazu kommen, dass die Landeswarnzentrale Nachrichten an Mobiltelefone, eindeutig als Testwarnung formuliert, aussendet. Systembedingt können Bürger*innen in Grenznähe auch Warnungen des Nachbar-Bundeslandes erhalten.

Der AT-Alert basiert auf dem sogenannten „Cell Broadcast“: Damit können Informationen verschickt werden, ohne personenbezogene Daten abzufragen oder zu nutzen. Der AT-Alert wird die vorhandenen Zivilschutzsirenen als Warn- und Alarmsystem ergänzen. Im Anlassfall sollen dadurch möglichst viele Menschen in einem betroffenen Gebiet direkt über ihr Mobiltelefon erreicht werden.

Meldungen können bei Naturgefahren wie Stürmen oder Hochwassern, bei bedrohlichen technischen Gefahren wie Chemieunfällen oder bei bedrohlichen polizeilichen Situationen ausgelöst werden. Die höchste Warnstufe, der Notfallalarm, ist standardmäßig eingeschaltet und kann auch nicht ausgeschaltet werden. Durch höchste Sicherheitsstandards ist gewährleistet, dass nur die zuständigen Behörden Meldungen über AT-Alert aussenden lassen können.

Weitere Infos finden Sie unter www.at-alert.at

Quelle: OTS

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