Waldbrandgefahr
Der mangelnde Niederschlag zeigt aktuell auch bei uns erste Auswirkungen, deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck mit Datum 24.04.2019 eine Verordnung hinsichtlich der derzeit erhöhten Waldbrandgefahr erlassen:
Feueranzünden und Rauchen im Wald, in Waldnähe und dessen Gefährdungsbereich sind ab sofort in allen Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck verboten!
Die Böden sind auf Grund der Hitze, des Windes und der anhaltenden Trockenheit nicht ausreichend durchfeuchtet. Die Gefährdung wird aus derzeitiger Sicht in den kommenden Tagen weiterhin bestehen bleiben.
Erst, wenn der Boden nach Regenfällen wieder ausreichend feucht ist, kann Entwarnung gegeben werden. Die Verordnung tritt ab sofort in Kraft und hat bis auf Widerruf Gültigkeit.