Waldbrandschutzverordnung 2026
Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. März 2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk erlassen.
In allen Waldgebieten des Bezirks Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen gilt:
- Das Entzünden von Feuer ist verboten
- Rauchen ist verboten
Der Gefährdungsbereich umfasst jene Flächen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Geländeform oder Witterung ein Übergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist.
Gültigkeit: die Verordnung gilt ab sofort bis 31. Oktober 2026.
Waldbrand-VB-2026