Waldbrandschutzverordnung 2026

Die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck hat mit 6. März 2026 eine Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk erlassen.

In allen Waldgebieten des Bezirks Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen gilt:

  • Das Entzünden von Feuer ist verboten
  • Rauchen ist verboten

Der Gefährdungsbereich umfasst jene Flächen, auf denen aufgrund von Bodenbeschaffenheit, Geländeform oder Witterung ein Übergreifen eines Feuers auf den Wald möglich ist.

Gültigkeit: die Verordnung gilt ab sofort bis 31. Oktober 2026.

Waldbrand-VB-2026

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